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Freitag, 18.05.2012

Nachricht

Klarstellung: Passivhaus-Standard im Saarland "nur" für öffentliche Gebäude

Im Internet und auf Facebook kursiert aktuell die Headline eines Artikels aus der Saarbrücker Zeitung: „Koalition strebt für das Saarland Passivhaus-Standard an“ stand da am 28. März 2011 zu lesen.

Dabei ist dies kein Anlass zu neuer Euphorie, denn die Nachricht stammt eigentlich schon aus dem November 2009. Was die Überschrift der Saarbrücker etwas verkürzt wiedergibt, steht seither im Koalitionsvertrag der saarländischen Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen. Dort liest man nämlich:

„Beim Neubau von öffentlichen Gebäuden wird der Passivhausstandard festgeschrieben, bei der Sanierung von landeseigenen Gebäuden dient der Passivhausstandard als Orientierung. Eine Abweichung von dieser Norm muss im Einzelfall begründet werden (z.B. Unwirtschaftlichkeit).“

 

Es geht also „nur“ um öffentliche Gebäude und dort „nur“ um Neubauten. Hier hat man sich offenbar an der Stadt Frankfurt orientiert, das gilt auch für den Bereich Sanierung: Auch in der Mainmetropole hat man eine umgekehrte Beweispflicht eingeführt: Bei Sanierungen gilt im Prinzip der Passivhausstandard, Abweichungen müssen begründet werden. Private Bauherren sind von der Passivhausregelung im Koalitionsvertrag nicht tangiert. Doch immerhin: Das Saarland ging voran und man darf schon gespannt sein, was es demnächst in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu lesen gibt!

Mittwoch, 30.03.2011 10.27 Alter: 1 Years