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KfW stellt Passivhaus besser und senkt Zinsen
Gute Nachrichten von der KfW: Seit 1. Juli reicht der Passivhausnachweis nach PHPP aus, um das Passivhaus wie ein „KfW-Effizienzhaus 40“ in der besten Förderstufe finanzieren zu lassen. Bislang wurde das Passivhaus wie ein Effizienzhaus 55 gefördert, die beste Förderstufe gab es nur, wenn der geringe Primärenergiebedarf von 40 % gegenüber dem EnEV-Referenzgebäude nachgewiesen mit einer parallelen EnEV-Berechnung nachgewiesen wurde.
Künftig muss der KfW via PHPP-Berechnung nachgewiesen werden, dass der Heizwärmebedarf nicht mehr als nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche beträgt. Über die Einstufung in die Förderklassen Effizienzhaus 40 bzw. 55 entscheidet dann der ebenfalls im Passivhaus-Nachweis des PHPP ausgewiesene Jahres-Primärenergiebedarf (QP) pro m² Gebäudenutzfläche (AN). Liegt dieser bei max. 30 kWh wird das Passivhaus als Effizienzhaus 40 behandelt, bei einem höheren Wert bis max. 40 kWh wird das Passivhaus wie ein KfW-Effizienzhaus 55 gefördert.
Der Unterschied der beiden Effizienzklassen liegt vor allem in der Höge des Tilgungszuschusses: Beim Effizienzhaus 55 werden 5 % des Kreditbetrags (= max. EUR 2.500,--) erlassen, beim Effizienzhaus 40 sind es sogar 10 % (= max. EUR 5.000,--)
Zinssenkung ab 5. Juli
Noch mehr gute Nachrichten ließ die KfW heute in einem Rundschreiben verlauten: In vielen Programmen werden – entgegen den aktuellen Entwicklungen am Kapitalmarkt - die Zinsen gesenkt. Davon profitieren auch Passivhausbauer. Wer z. B. Im Programm „Energieeffizient bauen“ die Variante 10 Jahre Laufzeit/2 tilgungsfreie Anlaufjahre/10 Jahre Zinsbindung (10/2/10) wählt zahlt auf sein Darlehen ab heute, 5. Juli 3,34 % anstatt zuletzt 3,75 % Zinsen. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ liegt der Effektivzins künftig für die Variante 10/2/10 bei 1,81 % gegenüber zuletzt 2,37 %
Das neue Merkblatt der KfW mit allen Detailinfos steht hier zum Download bereit.
Die aktuellen Zinskonditionen der KfW gibt es hier.
