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Im Wortlaut: Passivhaus im grün-roten Koalitionsvertrag
Die designierte baden-württembergische Landesregierung hat die Eckpunkte ihres Koalitionsvertrags vorgestellt. Was aber haben Grüne und SPD bei der Energieeffizienz von Gebäuden vor? Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen aus dem 85-seitigen Vertragswerk
Im Abschnitt „Ökologische und soziale Modernisierung zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen“ formulieren die Koalitionäre ihren Anspruch an das eigene Bundesland. Dort heißt es in der Einleitung selbstbewusst:
„Baden-Württemberg muss zu der führenden Energie- und Klimaschutzregion werden.“
Dazu will man konkrete Ziele und Maßnahmen formulieren, die durch ein eigenes Klimaschutzgesetzt auch verbindlich werden sollen. Auf Seite 41 heißt es dazu:
„Als zentrales Element für die Neuausrichtung der Energie- und Klimapolitik werden wir ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen verabschieden. Auf dessen Grundlage werden wir ein umfassendes integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept entwickeln, das die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele konkret auf den Weg bringt.“
Dass bei der angestrebten Energiewende die Effizienzsteigerung eine entscheidende Rolle spielt hat man bereits begriffen: Verbindliches ist in einem Koalitionsvertrag freilich nicht zu finden, aber immerhin will man
„…nach Wegen suchen, die Nutzung der Energieeffizienzpotenziale stetig zu steigern. Dazu wollen wir gemeinsam mit der L-Bank ein speziell zugeschnittenes Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen sowie den privaten Sektor im Bereich der Energieeffizienz entwickeln und auflegen.“
Besonders erfreulich ist, dass unter der Überschrift „Klimaschutz im Wärmesektor voranbringen“ die konsequente energetische Gebäudesanierung als zentrales Ziel formuliert wird. Und: Grün-rot nennt hier auch ausdrücklich den Passivhausstandard, der bei der Sanierung landeseigener Gebäude umgesetzt werden soll, zumindest, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Konkret lautet der Abschnitt:
„Die Sanierung des Gebäudebestands betrachten wir als einen zentralen Eckpfeiler zur Erreichung der Klimaschutzziele. Wir wollen den Anteil energetisch sanierter Gebäude in den kommenden Jahren durch eine breite Palette von Maßnahmen und Angeboten deutlich erhöhen. Die vom Bund angekündigten Fördermittel für energetische Gebäudesanierung werden wir berücksichtigen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) werden wir nach Auswertung der bisherigen Erfahrungen novellieren und auf bestehende Nichtwohngebäude ausweiten.
Der energetischen Sanierung landeseigener Gebäude wollen wir einen höheren Stellenwert einräumen. Mittels eines Energiekatasters wollen wir die Gebäude herausfiltern, die sich für eine Sanierung in Passivhausstandard auch nach wirtschaftlichen Kriterien eignen. Ziel ist es dabei, für das jeweilige Gebäude, unter Einbeziehung der Umgebung, die beste Gesamtenergieeffizienz zu erreichen. Die Mittel für die energetische Sanierung von Landesliegenschaften wollen wir in den kommenden Jahren stufenweise anheben. Parallel dazu werden wir Sanierungsmaßnahmen verstärkt auf der Basis von Contracting-Modellen umsetzen.“
Mehr gibt er nicht her, der Koalitionsvertrag – aber auch nicht weniger. Und die Passivhaus-Szene ist froh, dass eine weitere Landesregierung das Passivhaus namentlich für künftige Gesetzesvorhaben nennt. Keine neuen Begriffserfindungen, keine Bezüge auf kurzlebige Effizienzhausstandards. In Stuttgart scheint man pragmatisch vorzugehen und sich am Baustandard zu orientieren, der vom Volk bereits gelernt und in Baden-Württemberg schon viele tausendmal erfolgreich realisiert wurde.
Weiter so!
Bitte.
