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EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern verabschiedet
Das Passivhaus wird endgültig in ganz Europa zum künftigen Baustandard. Das Europäische Parlament hat am 18. Mai die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern verabschiedet.
Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Bauvorschriften anpassen, damit alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, den hohen Energiesparvorgaben entsprechen. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern durchführbar, an die neuen Vorgaben angepasst werden. Für den Verbraucher bedeutet die neue Richtlinie niedrigere Energiekosten und einen wertstabilen Baustandard, der in der Regel dem des Passivhauses gleich kommen wird.
Die Richtlinie enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowohl von neuen, als auch bestehenden Gebäuden. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert diese Vorgaben kostenoptimal zu erreichen.
Die verschärfte Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Directive on Energy Performance of Buildings - EPBD) schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern (nearly zero-energy-buildings) gebaut werden müssen. Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung sogar bereits zwei Jahre früher (also ab 2019) erfüllen. Für 2015 ist ein Zwischenziel angesetzt: Zu diesem Zeitpunkt müssen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie die gesetzten Vorgaben erreichen wollen.
Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, "sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z. B. Wärmepumpen, zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.Die Annahme der Richtlinie in zweiter Lesung ist Teil eines größeren Gesetzespaketes zur Energieeffizienz.
