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Freitag, 18.05.2012

Nachricht

Die neue EnEV kommt: 2012, 2013, 2015 oder nie!

Architekten und Planer, Bauträger und Hausbauunternehmen: Alle warten auf Hinweise, wann mit der neuen Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu rechnen ist. Auch viele Hersteller, etwa aus der Dämmstoff- oder der Lüftungstechnikbranche stehen in den Startlöchern und erhoffen sich durch eine Verschärfung der EnEV einen Schub fürs eigene Geschäft. Aber etwas ist anders bei der für 2012 angekündigten Neufassung der Verordnung als vor früheren Versionen: Wenige Wochen vor dem Beginn des neuen Jahres wird zwar – wie seit zwei Jahren schon – wild über mögliche Inhalte spekuliert, aber niemand weiß etwas Genaues, und aus Ministerien und Ausschüssen gibt es keinerlei verlässliche Aussagen. Je länger das Warten dauert, um so lauter und glaubwürdiger werden die Stimmen derjenigen, die damit rechnen, dass es keine EnEV 2012 geben wird!

Nach den früheren Fassungen 2002, 2004, 2007 und 2009 war eigentlich schon beim Inkrafttreten der EnEV 2009 am 1. Oktober 2009 klar, dass die nächste Novellierung 2012 folgen wird. In der EnEV 2009 wurde die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Neu- und Altbauten (bei Modernisierung) um durchschnittlich 30 % gegenüber der Fassung 2007 gesenkt. Für 2012 – davon ging die Baubranche lange aus – war eine weitere Verschärfung um 30 % vorgesehen. Plötzlich aber ist alles nicht mehr so eindeutig

 

Druck kommt von allen Seiten

Der Druck kommt von allen Seiten. Auf der einen Seite stehen die Lobbyisten der Wohnungswirtschaft, die dringend vor einer weiteren Verschärfung warnen. Mit Auftragsstudien wollen sie seit Monaten belegen, dass bei noch höheren energetischen Anforderungen das Bauen und Sanieren sich so stark verteuert, dass die Investitionen sich nicht mehr rentieren und das Wohnen für Eigennutzer und Mieter unerschwinglich wird. Die Ergebnisse der Untersuchungen im Auftrag der Wohnungswirtschaft sind freilich zweifelhaft, werden doch heute schon Passivhäuser ohne nennenswerte Mehrkosten realisiert. Verständlich ist es freilich, dass die Lobby am bisherigen Standard festhalten will; nur wenige der überwiegend kommunalen Wohnungsbau- und -verwaltungsunternehmen haben Lust auf Veränderung.

Druck kommt auch von der Politik. Will Deutschland seine CO2-Reduktionsziele erreichen, muss der Gebäudebestand konsequenter saniert werden und müssen Neubauten möglichst jetzt schon ein höchstmögliches Maß an Energieeffizienz aufweisen. Die Regierung kann sich mit den Ländern nicht auf steuerliche Anreize für Effizienzsanierungen einigen und jetzt scheint man auch auf Ebene der Rechtsverordnungen den Faden verloren zu haben. Klare Konzepte sehen anders aus und doch kommt der Bund an Regelungen nicht vorbei, und das liegt an der dritten Seite, die Druck macht: Europa.

Mit der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat Europa das Ziel vorgegeben. Ab 2021 müssen alle Neubauten in einer dem Passivhausstandard vergleichbaren Qualität errichtet werden. Für öffentliche Gebäude gilt dies schon ab 2019. Der Weg zu diesen fixen Zieldaten bleibt den Mitgliedsländern überlassen, allerdings: Bis spätestens 9. Juli 2012 müssen die Staaten Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, die den Weg skizzieren. Die Bundesregierung hat also nur noch sechs Monate Zeit für eine neue EnEV oder andere Rechtsverordnungen. Aktuell gibt es nicht einmal einen Referentenentwurf.

 

Passivhaus Kompendium: EnEV 2012 kommt eher 2013

Das am 10. Dezember erscheinende Passivhaus Kompendium 2012 geht jedenfalls davon aus, dass eine EnEV 2013 wahrscheinlicher ist, als eine EnEV 2012. Der für das Magazin schreibende Autor und Passivhausarchitekt, Werner Friedl, verweist auf den Stichtag 9. Juli 2012 und spekuliert, dass der Bund den Zeitrahmen ausschöpfen wird. Bis zum Inkrafttreten der neuen EnEV vergingen dann weitere sechs Monate – damit könnte die Verordnung punktgenau zum 1. Januar 2013 als EnEV 2013 gültig werden. Friedl, der auch Herausgeber eines Informationsdienstes zur Energieeinsparverordnung ist, versicherte gestern noch einmal, dass aktuell auf Seiten des zuständigen Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwickeln Schweigen herrscht: „je näher der Termin für den Referentenentwurf zur EnEV 2012 rückt, umso weniger Informationen erhält man vom Ministerium“.

Am Rande einer Veranstaltung des Vereins Pro Passivhaus am 2. Dezember in Heidelberg gab es Stimmen, die zu wissen glaubten, dass die EnEV 2009 vorerst gültig bleibt und erst in 3 Jahren durch eine EnEV 2015 abgelöst wird. Und das Portal ENBAUSA kann sich vorstellen, dass die EU-Gebäuderichtlinie gar nicht über die Energiesparverordnung sondern über ein völlig neues Effizienzgesetz umgesetzt werden soll. Die EnEV 2012 würde dann auf 2013 verschoben, vor allem um denjenigen entgegen zu kommen, die das Gebot der Wirtschaftlichkeit einfordern.

Es gibt auch Stimmen, die glauben, dass die EnEV 2009 die letzte Fassung der Energieeinsparverordnung bleiben wird und Gültigkeit behält, bis die EU-Gebäuderichtlinie in einem Schlag über eine neue Verordnung umgesetzt wird. Demnach gebe es künftig keine weiteren Verschärfungen, sondern einen angekündigten Paukenschlag: Bau- und Wohnungswirtschaft hätten dann neun Jahre Zeit, um sich selbst für die Neubau-Anforderungen ab 2021 fit zu machen. Der Druck käme dann nicht mehr vom Gesetzgeber sondern vom Markt, der jetzt schon zeigt, dass Effizienzbauten wie das Passivhaus bei richtiger Planung und Umsetzung wirtschaftlich sind.

Also: Die neue EnEV kommt jetzt, später oder auch gar nicht. Die guten Planer, Bauträger und Wohnbauunternehmen brauchen ohnehin keine Energieeinsparverordnung; sie haben die Zukunft längst antizipiert und bauen heute schon so, wie es ab 2021 welches Gesetz auch immer verordnet – im Passivhausstandard.

 

Mittwoch, 07.12.2011 09.29 Alter: 163 Days