Nachricht
Auch rot-grün in Rheinland-Pfalz nennt Passivhausstandard
Seit 20 Jahren ist die stetig wachsende Passivhausgemeinde über jeden politischen Erfolg froh – und sei er noch so klein. Mit der Vorstellung des rot-grünen Koalitionsvertrages in Rheinland-Pfalz gab es wieder ein Stück Genugtuung für alle, die seit Jahren gegen politische Windmühlen kämpfen: Auch im Vertrag der designierten Landesregierung ist das Passivhaus explizit genannt, nachdem dies kurz zuvor in Baden-Württemberg und auch im Saarland schon der Fall war.
Weit aus dem Fenster gelehnt haben sich die Koalitionäre allerdings nicht. Immerhin aber heißt es:
„Als Land wollen wir beim Neubau eigener Gebäude den Passivhausstandard zugrunde legen“
In Zeiten knapper Kassen wird man freilich nicht mit einer nennenswerten Zahl an neugebauten landeseigenen Gebäuden rechnen müssen. Trotzdem freut sich die Passivhausszene allein über die Nennung „Passivhausstandard“. Das ist viel wert, wenn man bedenkt, dass es zwei Jahrzehnte so gut wie keine aktive Lobbyarbeit für den Passivhaustandard gab und dieser von Bundesbehörden gerne als „privatwirtschaftlicher“ Standard abgetan wird, den jeder, da er nicht gesetzlich geregelt sei, prinzipiell nach eigenem Gutdünken auslegen könne. Auf Bundesebene wurden stattdessen eine Reihe (oder gar Heerscharen?) von Referenten bei dena, KfW, Ministerium und Ausschüssen auf die Definition eigener Standards, Effizienzklassen und Logos angesetzt. Ein Ziel dabei war, so schien es jedenfalls, den Begriff „Passivhaus“ zu vermeiden und inkompatibel mit den eigenen Standards zu machen. Dank tausender kluger Bauherren ist dies nie ganz gelungen. Diese waren von den ständig neu definierten und laufend umbenannten Effizienzhausklassen unbeeindruckt und bauten lieber gleich ein Passivhaus, das in Bauherrenkreisen ein sehr positives Image besitzt. Vermutlich zähneknirschend nahmen Institutionen wie die KfW die Realität zur Kenntnis und führen in ihren Förderbedingungen inzwischen wieder häufig die Ergänzung „bzw. Passivhaus“.
Vor diesem Hintergrund also freut sich die Passivhausszene, wenn in einem politischen Positionspapier wie dem Koalitionsvertrag der Begriff „Passivhausstandard“ auftaucht.
Zurück zum Inhalt des Vertragswerkes in Rheinland-Pfalz. Was will die künftige Landesregierung in Sachen Effizienz in Gebäuden sonst noch erreichen? Insgesamt nennt der Vertrag auf 102 Seiten 14 Handlungsfelder, die Nummer 2 steht unter der Überschrift „Energiewende vollenden und Klima schützen“. Einer der vier Abschnitte dieses Kapitels ist überschrieben mit „Energieeffizienz, Energieeinsparung und Energieberatung“. Dort heißt es unter anderem:
„Ein zentraler Baustein einer zukunftsgerechten Energieversorgung ist die Energieeinsparung. Große Potentiale sehen wir vor allem in der Wärmeversorgung von Gebäuden. Das Land Rheinland-Pfalz wird sich auf Bundesebene für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz einsetzen. Um die Sanierung im Altbaubestand erheblich zu steigern, fordern wir den Bund auf, nicht nur die Kürzungen zurückzunehmen, sondern die Förder- und Finanzierungsinstrumente (Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Städtebauförderung etc.) so aufzustocken, dass eine Sanierungsquote von drei Prozent pro Jahr erreicht wird.“
Drei Prozent Sanierungsquote – alle Achtung. Derzeit liegt die Quote bei einem Prozent, zum Erreichen der Klimaziele, so Experten, sollten es zwei Prozent sein.
Warum das schon erwähnte Ziel, Landesgebäude im Passivhausstandard zu bauen nicht in diesem Abschnitt, sondern unter der Überschrift „Dezentralisierung und Energienetze“ ist unbedeutend, schade aber freilich ist, dass kein ähnliches Ziel für die Sanierung von (zumindest landeseigenen) Bestandsgebäuden ausgerufen wurde.
Aber immerhin: Rheinland-Pfalz macht sich auf den Weg.
